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   VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08   

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https://dejure.org/2010,28965
VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08 (https://dejure.org/2010,28965)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.08.2010 - 9 A 2230/08 (https://dejure.org/2010,28965)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. August 2010 - 9 A 2230/08 (https://dejure.org/2010,28965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs 1 BAföG; § 50 SGB 10; § 45 SGB 10
    Ausbildung; Ausbildungsförderung; Bescheid; Bruder; Ermessen; Exmatrikulation; grob fahrlässig; intendiert; Kenntnis; offensichtlich; Rechtswidrigkeit; Rückforderung; überprüfen; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08

    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08
    Drängt sich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides auf, kann auch die Verpflichtung zur Erkundigung bei der Behörde bestehen (vgl. Nds. OVG, B. v. 10.01.2008 - 4 LB 560/07 - Nds. OVG, B. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 4 LB 560/07
    Auszug aus VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08
    Drängt sich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides auf, kann auch die Verpflichtung zur Erkundigung bei der Behörde bestehen (vgl. Nds. OVG, B. v. 10.01.2008 - 4 LB 560/07 - Nds. OVG, B. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89

    Sorgfaltspflichten eines Ausbildungsförderungsempfängers bei plötzlicher,

    Auszug aus VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08
    Besteht jedoch offensichtlich Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit des Bewilligungsbescheides, etwa weil der bewilligte Betrag ungewöhnlich hoch ist (vgl. hierzu etwa VGH Ba-Wü, U. v. 27.11.1989 - 7 S 2344/89 - zur Erhörung der bisherigen Förderung auf das Dreifache), ist der Empfänger des Bescheides zur Überprüfung des Verwaltungsaktes anhand der beigefügten Begründung und ggf. unter Verwendung zusätzlicher Erkenntnismittel verpflichtet.
  • VG München, 15.10.2004 - M 15 K 03.3487
    Auszug aus VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08
    Jedenfalls der Auszubildende, der wie die Klägerin selbst keine falschen Angaben gemacht hat und deshalb grundsätzlich davon ausgehen darf, dass die mit der Materie weit besser vertrauten Mitarbeiter der Beklagten die richtige Förderungssumme errechnen, handelt jedoch nicht grob fahrlässig, wenn er sich dieser Mühe nicht unterzieht (so auch VG München, U. v. 15.10.2004 - M 15 K 03.3487 -).
  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08
    Die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides ist deshalb nur dann grob fahrlässig nicht erkannt worden, wenn der Auszubildende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung seiner individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, B. v. 24.07.2000 - 10 B 4/99 -).
  • BVerwG, 22.05.1978 - 5 B 40.78

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08
    Allerdings kann für die Prüfung, ob der Auszubildende die ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat, nicht (mehr) die Rechtssprechung des BVerwGs vom 26.10.1978 ( - 5 B 40/78 - ) - wie es die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 24.04.2008 getan hat - oder auch noch vom 21.01.1987 (BVerwG, U. v. 21.1.1987 - 5 C 54/82 -) herangezogen werden, die zur früheren Rechtslage nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 BAföG ergangen ist.
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